Fragen und Antworten
Was leistet CAP?
In unserem Beratungsgespräch klären wir die grundsätzliche Eignung des Interessenten und stehen Rede und Antwort für Deine und Ihre Fragen und informieren über geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten. Unsere Beratung beinhaltet die fachgerechte Vorbereitung und Betreuung auch während des Aufenthaltes.
Wie läuft die Wahl der passenden Bildungseinrichtung im Ausland ab?
In unserem Beratungsgespräch reden wir über Deine Wünsche und auch, ob und wie diese tatsächlich umsetzbar sind. Die Spielarten des Auslandsaufenthaltes sind vielfältig, daher besprechen wir neben dem Wohin auch das genaue Wann, Wie lange, Welche Art von Bildungseinrichtung, z.B. Sprachschule, oder Internat etc. Im Anschluss an dieses Gespräch stellen wir Dir dann individuell Möglichkeiten vor - ohne Limit- bis das geeignete für Dich gefunden wird. Sobald dies fest steht, starten wir den Bewerbungsprozess direkt bei der ausländischen Bildungseinrichtung.
Ist CAP gemeinnützig?
CAP ist kein gemeinnütziger Verein. Wir bieten einen reinen Beratungs- und Bewerbungsservice und erhalten hierfür ein Honorar. Die Kosten der ausländischen Bildungseinrichtungen werden immer ohne Aufschlag direkt an Sie weitergereicht. Das ermöglicht Ihnen Kostentransparenz ohne versteckte Nebenkosten zu sehr fairen Konditionen.
Was sind die Erwartungen von CAP und Bildungseinrichtungen?
Wie auch Eltern und Schüler haben CAP und die ausländischen Bildungseinrichtungen, evtl. Gastfamilien, eine bestimmte Vorstellung von ihrem Teilnehmer. Die Bildungseinrichtungen haben hierfür normalerweise ein Regelwerk mit dem sich der Bewerber vor Beginn seines Aufenthaltes einverstanden erklären muss. Dies beinhaltet in der Regel generelle Verhaltensregeln und das Einverständnis, sich an gesetzliche Vorschriften zu halten. Bei Verstoß kann es zu Abmahnungen bis zum Vorzeitigen Ende des Aufenthaltes kommen.
Wie ist die Organisation vor Ort, welche Aufgaben hat der Koordinator?
Jeder Schüler, egal in welchem unserer Zielländer, erhält eine optimale Betreuung durch die Schulen und Bildungseinrichtungen vor Ort. Die Unterbringung erfolgt, außer beim Internat, bei sorgfältig ausgewählten Gastfamilien. Der guidance councellor ist für das Wohlergehen an der Schule, und der homestay coordinator oder area rep für die Belange außerhalb der Schule zuständig. Die Koordinatoren, stehen in regelmäßigem Kontakt mit dem Schüler und „überwachen“ den Aufenthalt. Dennoch sind sie auch auf das Entgegenkommen ihrer Schützlinge und das offene Wort in Problemsituationen angewiesen, um mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können.
Wie sieht eine Gastfamilie aus?
Alle Gastfamilien werden vor Ort sorgfältig ausgewählt. Wie auch hier gibt es ganz verschiedene Familienstrukturen. Neben Ehepaaren mit Kindern gibt es auch alleinerziehende Eltern oder kinderlose Paare. Grundvoraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Familie in geordneten und sicheren Verhältnissen lebt und ihren Austauschschüler mit Herz aufnimmt und an ihrem Leben teilnehmen lassen will.
Kann ich den Führerschein machen?
In den vergangenen Jahren ist es leider immer schwieriger geworden, im Ausland den Führerschein zu erwerben und diesen in Deutschland anerkennen zu lassen. Vereinzelt gibt es noch die Möglichkeit. Dies kann aber keinesfalls vorab garantiert werden.
Muss das Schuljahr wiederholt werden?
Im Regelfall gilt, dass das Zeugnis des Schülers in Deutschland im Jahr / Halbjahr vor dem Auslandsaufenthalt in keinem Fach schlechter als ausreichend sein darf. Dasselbe gilt für die Hauptfächer. Dann kann man die Vorversetzung beantragen. Des weiteren muss bei Rückkehr nachgewiesen werden, dass im Ausland bestimmte Kurse belegt und bestanden worden sind. Dennoch behalten sich einige Schulleiter vor, die Leistungen nach Rückkehr zu beurteilen und erst dann eine endgültige Entscheidung zu treffen. Sprich zeitnah mit Ihrem Direktor, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Bekomme ich ein Diplom?
Grundsätzlich muss die Antwort: Nein! lauten, wenn man hiermit die Hochschulzugangsberechtigung meint, sofern man nicht durch einen zweijährigen Aufenthalt dieselben Voraussetzungen erfüllt wie jeder Einheimische im Gastland auch. In Neuseeland kann man das Diplom bereits nach einem 18monatigen Aufenthalt erlangen. Jeder Schüler von kürzeren Aufenthalten erhält jedoch ein Zeugnis über die belegten und bestanden Kurse, und manchmal darf man auch bei der graduation, dem hoch ersehnten Abschlusszeremoniell, zusammen mit den anderen Absolventen sein certificate of attendance in Empfang nehmen.
Kann man bestimmte Kurse (z.B. Latein) belegen?
Im Regelfall gibt es in jedem Land bestimmte Pflichtfächer (z.B. Mathe und Englisch), die jeder Schüler belegen muss. Dazu kommt, dass je nach Zielland nur 4-8 Kurse pro Halbjahr besucht werden können. Im Rahmen der freien Wahlmöglichkeit kann jeder natürlich Wunschfächer belegen. Dennoch gibt es keine Garantie, dass bestimmte Kurse tatsächlich angeboten werden oder stattfinden. Gerade Latein wird in all unseren Zielländern nur noch sehr selten gegeben. In manchen Fällen kann man allerdings kostenpflichtige Computerkurse absolvieren, damit man nicht ganz aus der Übung kommt. Sprich auch hier frühzeitig mit dem Lehrer an der heimischen Schule, um zu klären, wie bestimmte Defizite am besten abgefangen werden und ob eine Anerkennungsprüfung für das Latinum entweder vor- oder nachgezogen werden kann.
Was tun, wenn es mit der Gastfamilie gar nicht klappt?
Alle Schulen wählen die Gastfamilien sorgfältig und gewissenhaft aus. Die Frage jedes Koordinators ist zunächst, ob er sein eigenes Kind dorthin vermitteln würde. Erst wenn diese mit: Ja! beantwortet werden kann, wird die Familie aufgenommen. Grundsätzlich sind Gastfamilien sehr unterschiedlich in ihrer Größe, Herkunft und sozio-ökonomischen Stellung. Ein Gast muss grundsätzlich die Flexibilität besitzen, sich den Gastgebern anzupassen und die Regeln des Hauses zu beherzigen. Dennoch soll ein Auslandsaufenthalt natürlich für alle Beteiligten eine Bereicherung sein. Stellt man also im Laufe der Zeit fest, dass man trotz aller Bemühungen nicht zusammen passt, kann die Familie mit Hilfe des Koordinators gewechselt werden.
Muss ich mit in die Kirche gehen?
Eine Frage, die von vielen Schülern mit Schrecken gestellt wird. Der Kirchgang gehört für viele Gastfamilien zum Leben dazu und vom Teilnehmer wird erwartet, dass er in Maßen daran teilnimmt. Dennoch, bitte keine Panik! Die meisten Schüler entwickeln schnell selbst Freude an der Kirche, da diese in all unseren Zielländern nicht pure Vermittlung von Glauben darstellt, sondern besonders viele soziale Aktivitäten anbietet, bei der die Jugendlichen Freunde finden und ihre Freizeit aktiv gestalten können.
Wie wird das Thema Visum und Versicherungen geregelt?
Teil unseres Bewerbungsservices ist die Kontrolle und Einhaltung aller notwendigen Formalitäten, dazu gehört auch die Unterstützung bei der Visumbeantragung. Da dies je nach Land, Art des Aufenthaltes und Dauer unterschiedlich geregelt ist, kann hier keine detaillierte Beschreibung stattfinden.
Dasselbe gilt für die Versicherung, die entweder direkt über die Bildungseinrichtung im Ausland abgeschlossen werden muss, oder alternativ individuell geregelt werden kann. Wir informieren über die entsprechenden Vorschriften. Informationen zu den Reiseversicherungen der Allianz SE findest Du hier.
Wann sollte ich ins Ausland gehen?
Die meisten Austauschländer nehmen ihre Gastschüler mit frühestens 14 Jahren auf. Sprachferien kann man bereits ein Jahr früher ausprobieren. Im Regelfall sollte man auch nicht älter als 18 Jahre sein, wenn man die Schule besuchen möchte. Hierfür stehen dann die Aufenthaltsmöglichkeiten ab 18 bereit. Die meisten Schüler gehen entweder im 10. Schuljahr (bei G8) oder im 11. Schuljahr (bei G9) ins Ausland. Auch hier gibt es sicherlich Ausnahmen, aber man sollte immer bedenken, dass man eventuell das Schuljahr wiederholen muss, wenn man ein Jahr später ins Ausland geht.
Wo erhalte ich noch Informationen über Auslandsaufenthalte?
Bei rausvonzuhaus kannst du dich auch noch unverbindlich über die Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes informieren